HebRech Onlinehilfe

    Formulare / Vorlagen für Versichertenbestätigungen drucken

    Inhaltsverzeichnis

    Formulare drucken

    Dokumentationsbögen

    Versichertenbestätigungen

    Behandlungsvertrag

    Vereinbarung Wahlleistungen

    Kursanmeldung

    Einverständnis Express-ZahlungsService

    Becheinigungen durch die Hebamme

    Ärztliche Anordnung

    Kurse

    Antrag Kostenübernahme Sozialamt

    Antrag Kostenübernahme Wegegeld

    ET-Planer

    Laborauftrag

    Entbindung von der Schweigepflicht

    Übergabeprotokoll

    Eindruck in Formulare

    Rezeptur

    Formulare drucken

    HebRech bietet für fast jede Situation in Ihrer täglichen Arbeit mit Vorlagen für Ihre Dokumentation und Versichertenbestätigungen eine Arbeitserleichterung. In HebRech PRO werden zahlreiche Formulare bereit gestellt, die Sie ausdrucken und per Hand aus­füllen können. Auch Vordrucke für die aktuellsten Versichertenbestätigungen sind hier zu finden.

    Im Druckassistent für Formulare steht Ihnen eine große Anzahl von Bögen zum Ausdruck zur Verfügung:

    Grundsätzliches zum Ausdruck von Formularen

    Das Fenster zum Ausdruck der gewünschten Formulare erreichen Sie

    Grundsätzlich lassen sich alle Vorlagen über die Schaltfläche DruckRech auch blanko ausdrucken. Um personalisierte Vorlagen für die Betreuten auszudrucken, gehen Sie auf der Karteikarte der betreffenden Betreuten auf DruckRech. Hier können Sie sämtliche Ausdrucke mit Angaben, die Sie bei der Rechnungserstellung gemacht haben, ausdrucken


    Dokumentationsbögen

    Benötigen Sie Formulare für Ihre tägliche Arbeit? Neben den Dokumentations­bögen gibt es viele vorbereitete Bescheinigungen zum Ausdrucken: Bescheinigung über den ET, Laborauftrag, Etiketten, Formulare für Kurse oder ärztliche Anordnungen und etliche mehr. Die meisten Bescheinigungen sind selbsterklärend.

    Die Dokumentation sollte aus juristischen Gründen nicht auf dem Computer gespeichert werden.

    Das Dialogfenster zum Ausdruck von Formularen erreichen Sie


    Versichertenbestätigungen

    Alle notwendigen Versichertenbestätigungen sind hier zusammengefasst und können ausgedruckt werden:

    Außerdem stehen die Versichertenbestätigungen für Leistungen aus Zusatzverträgen zur Verfügung, wie z.B. für die Rufbereitschaftspauschale der AOK Niedersachsen und der BKK Oil sowie für zusätzliche Beratungen der BKK Oil zur Verfügung.

    Haken Sie die gewünschten Versichertenbestätigungen an, entscheiden, ob Sie diese mit oder ohne Betreuten- und Hebammendaten drucken wollen sowie wieviele Exemplare gedruckt werden sollen.

    Hauptfenster nach einem Datenaustausch mit neu empfangenen Daten und aktiver Schaltfläche Daten in HebRech übernehmen
    Abb. Auswahl der Versichertenbestätigungen zum Druck

    Behandlungsvertrag

    Der Behandlungsvertrag kann mit oder ohne den Namen der Betreuten aus der aktuell angezeigten Karteikarte gedruckt werden. Drucken Sie den Vertrag immer gemeinsam mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenschutzerklärung aus. Ebenso ist der Ausdruck der Einverständniserklärung zur Weitergabe der Betreutendaten für den Express-ZahlungsService möglich. Es gibt zwei verschiedene Behandlungsverträge: für Selbstzahler (ohne Geburtshilfe) und für Kassenversicherte (ebenfalls ohne Geburtshilfe).

    Hauptfenster nach einem Datenaustausch mit neu empfangenen Daten und aktiver Schaltfläche Daten in HebRech übernehmen
    Abb. Auswahl der Parameter für einen Behandlungsvertrag

    Vereinbarung Wahlleistungen

    Sie können mit Ihren Betreuten weitere Leistungen vereinbaren wie z.B. Akupunktur, zusätzliche Hausbesuche, Rufbereitschaft, usw.

    Der Vertrag über die Wahlleistungen lässt sich mit dem Namen der Versicherten oder blanko ausdrucken. Drucken Sie den Vertrag immer gemeinsam mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenschutzerklärung aus.

    Hauptfenster nach einem Datenaustausch mit neu empfangenen Daten und aktiver Schaltfläche Daten in HebRech übernehmen
    Abb. Auswahl der Wahlleistungen für den Behandlungsvertrag

    Kursanmeldung

    Klicken Sie auf die Schaltfläche Kursanmeldung, das gleichnamige Dialogfenster wird angezeigt, oder klicken Sie im Dialogfenster Kursteilnehmer unter dem Menüpunkt Stammdaten > Kurse… > Kursteilnehmer auf die Schaltfläche DruckAnmeld…. Es muss mindestens ein Kurs angelegt sein.

    Es gibt unterschiedliche Verfahren, nach denen Hebammen ihre Kursanmel­dungen organisieren.

    Es hat sich jedoch bewährt, einerseits die wichtigsten Eckdaten wie Datum und Kurs-Ort in einem Merkblatt zusammenzufassen, andererseits besteht die Notwendigkeit, mit der Teilnehmerin eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, wenn diese die Gebühren für versäumte Stunden privat entrichten muss.

    Ähnlich wie bei der Bescheinigung für Haushaltshilfe (s. u.) ist hier kein Standardtext vorgeschrieben.

    Sie haben also die Möglichkeit, die Texte in den entsprechenden Feldern selbst anzupassen.

    Für Geburtsvorbereitung und Rückbildungskurse können Sie unterschiedliche Texte eingeben. Diese werden getrennt gespeichert und je nach Auswahl angezeigt.

    Um die Informationen zum jeweiligen Kurs zu speichern, können Sie Textbausteine benutzen für ‘Ort’, ‘Zur ersten Stunde mitbringen’ und die ‘Textfelder’.

    Wählen Sie zunächst den Kurs aus, für den Sie Anmeldungen drucken möchten, und ob es sich um einen Frauen- oder einen Paar-Kurs handelt. Über die Schaltfläche Standardtexte wählen Sie bei Bedarf die in HebRech hinterlegten Standardtexte aus.

    Das Textfeld Info für Paarkurse ist nur anwählbar, wenn Sie in der oberen Zeile die Auswahl Partnerkurs getroffen haben. Der Text wird auch nur in diesem Fall ausgedruckt.

    Das mittlere Textfeld und das Textfeld Info für Paarkurse werden für Kasse und Privat getrennt gespeichert. Beim Drucken der Anmeldungen für Alle Teilnehmer wird automatisch zwischen Kasse und Privat umgeschaltet.

    Der untere Abschnitt ermöglicht Ihnen noch weitere Voreinstellungen:

    Gesetzliche Grundlagen zu Kursen

    Hebammen können Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik mit den Krankenkassen abrechnen. An einem Kurs dürfen höchstens zehn Frauen teilnehmen.

    Ein Anspruch auf Vergütung der Kassen besteht jedoch nur, wenn die Frau auch tatsächlich an der Stunde teilgenommen hat.

    Für versäumte Stunden haben die Kassen keine Erstattungspflicht.

    Wenn die Termine jedoch mit der Teilnehmerin zivilrechtlich vereinbart wurden, haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber der Frau.

    Es empfiehlt sich, solche Vereinbarungen (in der Kursanmeldung) schriftlich zu formulieren, damit man später nicht in Beweisnöte kommt. Auch über einen Behandlungsvertrag lassen sich versäumte Kursstunden und deren Erstattung regeln.


    Einverständnis Express-ZahlungsService

    Für die Abrechnung über den Express-ZahlungsService ist die Einverständnis der Betreuten notwendig. Die Erklärung lässt sich mit dem Namen der Betreuten oder blanko ausdrucken.

    Fenster zur Auswahl der Exemplare der Einverständnis zur Abrechnung für den Express-ZahlungsService
    Abb. Ausdruck der Einverständnis zur Abrechnung für den Express-ZahlungsService

    Bescheinigungen durch die Hebamme

    Als Hebamme können Sie Ihrer Betreuten verschiedene Bescheinigungen ausstellen. Unter dieser Rubrik sind diese Bescheinigungen editierbar und können ausgedruckt werden.

    Bescheinigung über ET

    Über die Schaltfläche Bescheinigung über ET… können Sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin mit den Versichertendaten ausdrucken, sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Krankenkasse mit Angaben für die Gewährung von Mutterschaftsgeld.

    Anzeige des Fensters, in dem sich die Bescheinigung über den ET für den Arbeitgeber etc. zum Ausdruck vorbereiten lässt.
    Abb. Bescheinigung über den ET zum Ausdruck vorbereiten

    Bescheinigung Haushaltshilfe

    Eine Haushaltshilfe steht einer gesetzlich versicherten Frau zu, wenn sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht weiterführen kann, und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt auch nicht führen kann.

    Die Krankenkasse kann die Haushaltshilfe selbst stellen oder die Kosten in angemessener Höhe erstatten. Eine Haushaltshilfe muss von der Frau selbst bei der Kasse beantragt werden. Sie kann weder von einem Arzt noch von einer Hebamme ‘verordnet’ werden. Zur Bestätigung der beiden oben genannten Bedingungen kann eine begründete Bescheinigung von Ihnen als Hebamme hilfreich sein.

    Die Krankenkassen ersetzen nur die notwendigsten Kosten. Beachten Sie also bei der Beurteilung der Betreuungsdauer, dass Sie den Umfang der Betreuung nicht zu hoch einschätzen.

    Häufig sind die Sachbearbeiter der Kassen leider nur unzureichend informiert. § 38 SGB V, Absatz 1 bis 4 ermöglicht eine Haushaltshilfe bei Krankheit. In diesem Fall muss die Notwendigkeit von einem Arzt bescheinigt werden. Schwangere Frauen sind jedoch nicht krank. In diesem Fall gilt als Basis für eine Haushaltshilfe § 24h SGB V. Dieser Paragraph verweist zwar auf § 38 SGB V, aber nur auf Absatz 4, -druckein dem die Kostenübernahme geregelt ist. Hier ist kein ärztliches Attest notwendig. Ist die https://online-help-sandbox.intern.hebrech.de/images/rechnungsteil/formularen/kradruckform-bescheinigung-durch-die-hebamme.pngschwangere Frau jedoch zusätzlich krank und ist die Haushaltshilfe wegen der Krankheit notwendig, trifft § 24h SGB V nicht zu, sondern Grundlage ist § 38 SGB V.

    Detaillierte Informationen finden Sie auf der HebRech-Homepage unter www.hebrech.de/faq/haushaltshilfe

    Fenster zur Vorbereitung einer Bescheinigung für eine Haushaltshilfe für die betreute Frau.
    Abb. Vorbereitung einer Bescheinigung für eine Haushaltshilfe durch die Hebamme

    Ärztliche Anordnung

    Ist für eine abgerechnete Position eine ärztliche Anordnung erforderlich, wird diese während der Eingabe angefordert. Die Begründung ist aus der Begründungsliste für ärztliche Anordnungen zu übernehmen. Die Leistung wird in der Liste mit dem Kürzel “A” wie Arzt versehen.

    Ärztliche Anordnungen können Sie unabhängig vom Rechnungsdruck ausdrucken, beispielsweise um diese vorab dem Arzt zur Unterschrift vorzulegen. In den bereits vorliegenden ärztlichen Anordnungen (s.o.) werden die Termine mit ausgedruckt, sofern vorab unter ‘Extras > Optionen > Drucken > Datum der Leistungen bei ärztlicher Anordnung durcken’ ein Häkchen gesetzt ist. Bei zusätzlichen ärztlichen Anordnungen können die Termine direkt auf dem Ausdruck eingetragen werden. Informationen zu Zusatzangaben zu ärztlichen Anordnungen finden Sie im Kapitel Begründung.

    Die Daten der Leistungen, die die ärztliche Anordnung erfordern, werden dann zum Druck übernommen, wenn es sich um die Leistungen “mehr als zwei CTG-Überwachungen am Tag”, “Überwachung” oder “mehr als zwei Wochenbettbesuche am selben Tag” handelt.

    Fenster zur Vorbereitung des Textes für eine Ärztliche Anordnung, die der Arzt unterschreiben kann.
    Abb. Vorbereitung des Ausdrucks einer Ärztlichen Anordnung

    Freier Brief

    Im Rechnungsteil hat HebRech unter DruckForm einen Brief, den Sie selbst verfassen können, für den Schriftwechsel mit Krankenkassen, Betreuten und Ärzten vorbereitet.

    Bei Krankenkassen und Ärzten enthält der Brief zusätzlich die Versicherungs­angaben der betreuten Frau.

    Fenster zum Verfassen eines freien Briefs an Kostenträger, die Betreute, an einen Arzt oder an Kursteilnehmerinnen.
    Abb. Verfassen eines freien Briefs

    Kurse

    Hier können Sie verschiedene Formulare für Kurse ausdrucken.

    Die folgenden Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:

    Zum Ausdruck eines Formulars oder einer Liste markieren Sie den entsprechenden Kurs im oberen Teil des Fensters, geben die Art des Ausdrucks und die Parameter an, die mit ausgedruckt werden sollen.

    Wählen Sie die Anzahl der Kopien, die Sie ausdrucken lassen möchten und lassen sich das Formular wahlweise vorab anzeigen oder überspringen die Vorab-Ansicht mit Klick auf Drucker. Dann wird Ihnen Ihr Wunschformular auf Ihrem Drucker ausgegeben.

    Fenster zur Auswahl verschiedener Kursformulare, die gedruckt werden können.
    Auswahl von verschiedenen Kursformularen

    Antrag Kostenübernahme Sozialamt

    Ist eine Betreute über das Sozialamt versichert, brauchen Sie vorab eine Kostenübernahmeerklärung.

    Diese können Sie unter Antrag Kostenübernahme Sozialamt ausdrucken und dem entsprechenden Sozialamt zur Genehmigung vorlegen.

    Für medizinisch notwendige stationäre Betreuungen/ Behandlungen (z.B. als Notfälle) im Krankenhaus muss keine vorherige Kostenübernahmeerklärung des Sozialamts eingeholt werden.

    Kostenübernahme Sozialamt drucken. Kostenübernahme für das Sozialamt drucken
    Abb. Antrag Kostenübernahme Sozialamt drucken

    Antrag Kostenübernahme Wegegeld

    Kostenübernahme Sozialamt drucken. Ansicht eines Antrags auf Kostenübernahme des Wegegelds
    Antrag Kostenübernahme Wegegeld drucken

    ET-Planer

    Mit dieser Schaltfläche rufen Sie den ET-Planer auf.

    Dieses Tool rechnet Ihnen nach Eingabe der notwendigen Parameter den ET Ihrer Betreuten auf und listet auf dem Ausdruck alle Termine für die pränatale Diagnostik und in der Schwangerschaft anstehenden Blutuntersuchungen auf, wenn Sie die entsprechenden Häkchen gesetzt haben.

    ET-Planer aufrufen. ET-Planer aufrufen
    Abb. ET-Planer drucken

    Laborauftrag

    Der HebRech-Laborauftrag ist kein vor­geschriebenes Kassenformular.

    Dieses Formular wurde entwickelt, weil es einerseits für Hebammen keine verfügbaren Formulare gibt, andererseits ist es eine große Erleichterung und vermeidet Missverständnisse, wenn man die gewünschten Untersuchungen ankreuzen kann. Der Laborauftrag lässt sich mit den Angaben zu einer Betreuten oder blanko ausdrucken.

    ET-Planer aufrufen. ET-Planer aufrufen
    Laborauftrag ausdrucken

    Entbindung von der Schweigepflicht

    Dieser Vordruck ermöglicht die Entbindung von der Schweigepficht gegenüber unterschiedlichen Instututionen oder Personen (Sozialamt, Krankenkasse, Kollegin, etc.). Er kann mit oder ohne Betreutendaten ausgedruckt werden.

    ET-Planer aufrufen. ET-Planer aufrufen
    Abb. Entbindung von der Schweigepflicht ausdrucken

    Übergabeprotokoll

    Mit den Versichertendaten einer oder mehrerer Betreuten kann ein Übergabeprotokoll ausgedruckt werden. Er wird häufig von Teams verwendet und ermöglicht eine handschriftliche stichwortartige Übergabe zu den Betreuten.

    Über die Schaltfläche Gruppe fügen Sie Betreute der Liste derjenigen Frauen hinzu, für die Sie ein Übergabeprotokoll erstellen möchten. Diese Gruppierung besteht nur bis zum Verlassen von HebRech.

    Schliessen Sie die Auswahl der Betreuten mit OK und lösen mit der Schaltfläche Drucker den Druck aus.

    ET-Planer aufrufen. Anzeige eines Übergabeprotokolls
    Abb. Übergabeprotokoll ausdrucken

    Eindruck in Formulare

    Die Angaben der aktuellen Karteikarte können Sie sowohl in HebRech-Formulare, die zuvor ohne Namen ausgedruckt worden sind, als auch in vorliegende Standard-Kassenformulare eindrucken.

    Dokumentenkopf mit Versichertendaten

    Die Versichertendaten können nachträglich in HebRech-Formulare bzw. Standard Kassen-Formulare eingedruckt werden. Nutzen Sie dazu die Funktion für HebRech-Formulare und entfernen den Haken bei mit Rahmen. Ein Ausdruck der Versichertendaten ist auch mit dem Rahmen möglich, ebenso ein Ausdruck des Blanko-Rahmens ohne Versichertendaten.

    Wenn Sie die jeweils aktuelle HebRech-Dokumentation verwenden (z.B. Versichertenbestätigung), drucken Sie die Versichertendaten mit Lochrand ein. Ältere Dokumente (vor Version 15.13) benötigen den Eindruck ohne Lochrand.

    Auswahlfenster mit den Einstellungsmöglichkeiten für den nachträglichen Ausdruck der Versichertendaten in eine Versichertenbestätigung.
    Auswahl für den nachträglichen Eindruck der Versichertendaten in Formulare

    Aufkleber Versichertendaten

    Sie können sich den aktuellen Dokumentenkopf mit den benötigten Daten der Betreuten auch als Aufkleber für eine Versichertenbestätigung ausdrucken.

    Dieser Druckbefehl ist für Etiketten der Firma Zweckform vorbereitet. Verfügbar sind die Nummern 3424, 3425, 3427 und 3679. Analog zu den Aufklebern aus der Adressen­verwaltung können Sie gezielt vorgeben, bei welchem Etikett der Druck beginnen soll und wie viele Etiketten mit den Angaben aus der aktuellen Rechnung gedruckt werden sollen.

    Neben den Standardetiketten gibt es auch die Variante ausführlich. Diese Etiketten enthalten Zusatzangaben wie Handynummer, E-Mail-Adresse, Name des Kindes und Gravida/Para.

    Sie können auch für Aufkleber eine Gruppe zusammenstellen und die Etiketten für mehrere Rechnungen gemeinsam ausdrucken.

    Auswahl der Aufklebergröße für die Versichertendaten

    Aufkleber Kinderuntersuchungen

    Wenn auf der Karteikarte das Geburtsdatum des Kindes eingetragen ist, lassen sich Aufkleber mit Terminen für die Kinderuntersuchungen U2 bis U9 ausdrucken. Dabei können Aufkleber der Firma Zweckform bedruckt werden. Verfügbar sind die Nummern 3424, 3669 und 3679.

    Auswahl der Größe des Aufklebers für die Kinderuntersuchungen

    Rezeptur

    Möchten Sie eine Rezeptur für Ihre Betreute (zur Anfertigung in der Apotheke) erstellen und ausdrucken, gelangen Sie über die Schaltfläche DruckForm > Rezeptur zum Assistenten, über den die Eingabe einer Rezeptur möglich ist. Wählen Sie aus einer bestehenden (Abb. Punkt 1) und drucken sie direkt aus (Abb. Punkt 2) oder wählen Sie Neu (Abb. Punkt 3), geben einen Namen für Ihre neue Rezeptur ein (Abb. Punkt 4) und Speichern (Abb. Punkt 2) diesen. Der Assistent fragt Sie, ob Sie den Inhalt der erstellten Rezeptur bearbeiten wollen (Abb. Punkt 5).

    Rezeptur zum Ausdrucken erstellen

    Bestätigen Sie diese Frage mit Ja (Abb. oben Punkt 5), öffnet sich der Assistent für die Bearbeitung der Rezeptur. (s. Abb. Inhaltsstoffe einer Rezeptur bearbeiten)

    In HebRech ist eine Liste mit häufig verwendeten Inhaltsstoffen vorhanden. Diese Liste kann geändert, bearbeitet und ergänzt werden.

    Bearbeiten Sie die Liste der Inhaltsstoffe (Abb. Punkt 1 und 2) oder/und fügen Ihrer neuen Rezeptur Inhaltsstoffe hinzu oder geben Mischanweisungen. Über Ändern (Abb. Punkt 3) geben Sie die Menge des Wirkstoffs und die Mengeneinheit an. (Abb. Punkt 4).

    Es lassen sich deutsche oder lateinische Begriffe eingeben.

    Mit Ende (Abb. Punkt 5) speichern Sie die erstellte Rezeptur und gelangen zum Druckassistenten, über den Sie gespeicherte Rezepturen ausdrucken können.

    Abb. Inhaltsstoffe einer Rezeptur bearbeiten

    Weitere Informationen zur Rezeptur finden Sie im Kapitel Leistungen eingeben unter Auslage mit Einzelbeleg