Formulare / Vorlagen für Versichertenbestätigungen drucken
Inhaltsverzeichnis
Einverständnis Express-ZahlungsService
Becheinigungen durch die Hebamme
Antrag Kostenübernahme Sozialamt
Antrag Kostenübernahme Wegegeld
Entbindung von der Schweigepflicht
Formulare drucken
HebRech bietet für fast jede Situation in Ihrer täglichen Arbeit mit Vorlagen für Ihre Dokumentation und Versichertenbestätigungen eine Arbeitserleichterung. In HebRech PRO werden zahlreiche Formulare bereit gestellt, die Sie ausdrucken und per Hand ausfüllen können. Auch Vordrucke für die aktuellsten Versichertenbestätigungen sind hier zu finden.
Im Druckassistent für Formulare steht Ihnen eine große Anzahl von Bögen zum Ausdruck zur Verfügung:
- Dokumentationsbögen
- Aktuellste Versichertenbestätigungen
- Behandlungsvertrag als Muster und zu Ihrer weiteren Bearbeitung
- Vereinbarung Wahlleistungen
- Kursanmeldung
- Einverständnis Express-ZahlungsService
- Bescheinigungen durch die Hebamme
- Vordrucke für unterschiedliche ärztliche Anordnungen
- Freier Brief
- Kurse
- Antrag Kostenübernahme Sozialamt
- ET-Planer
- Laborauftrag
- Entbindung von der Schweigepflicht
- Übergabeprotokoll
- Dokumentenkopf mit Versichertendaten (zum nachträglichen Eindruck)
- Aufkleber Versichertendaten
- Aufkleber Kinderuntersuchungen
- Rezeptur
Grundsätzliches zum Ausdruck von Formularen
Das Fenster zum Ausdruck der gewünschten Formulare erreichen Sie
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nach Neuanlage einer Rechnung über die angebotene Option beim Speichern
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in der Menüzeile über Drucken > Formulare
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im Fenster Anzeige Rechnung auf jeder Karteikarte über die Schaltfläche DruckForm. Die Formulare lassen sich mit unterschiedlichen Parametern, die Sie selbst auswählen können, ausdrucken.
Grundsätzlich lassen sich alle Vorlagen über die Schaltfläche DruckRech auch blanko ausdrucken. Um personalisierte Vorlagen für die Betreuten auszudrucken, gehen Sie auf der Karteikarte der betreffenden Betreuten auf DruckRech. Hier können Sie sämtliche Ausdrucke mit Angaben, die Sie bei der Rechnungserstellung gemacht haben, ausdrucken
Dokumentationsbögen
Benötigen Sie Formulare für Ihre tägliche Arbeit? Neben den Dokumentationsbögen gibt es viele vorbereitete Bescheinigungen zum Ausdrucken: Bescheinigung über den ET, Laborauftrag, Etiketten, Formulare für Kurse oder ärztliche Anordnungen und etliche mehr. Die meisten Bescheinigungen sind selbsterklärend.
Die Dokumentation sollte aus juristischen Gründen nicht auf dem Computer gespeichert werden.
Das Dialogfenster zum Ausdruck von Formularen erreichen Sie
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in der Menüzeile über Drucken > Dokumentation
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durch Klick auf Druckform auf der Karteikarte
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Um Formulare für Ihre Dokumentation auszudrucken, gehen Sie auf die Schaltfläche Dokumentationsbögen und setzen vor die jeweils benötigten Bögen ein Häkchen.
Sie haben die Möglichkeit, sich die Bögen am Bildschirm anzeigen zu lassen und sie direkt zu drucken.
Versichertenbestätigungen
Alle notwendigen Versichertenbestätigungen sind hier zusammengefasst und können ausgedruckt werden:
- Für Leistungen in der Schwangerschaft
- Für Leistungen als Begleit-Beleghebamme
- Für Leistungen als Dienst-Beleghebamme
- Für Leistungen in Wochenbett und Stillzeit
- Für Kurse
Außerdem stehen die Versichertenbestätigungen für Leistungen aus Zusatzverträgen zur Verfügung, wie z.B. für die Rufbereitschaftspauschale der AOK Niedersachsen und der BKK Oil sowie für zusätzliche Beratungen der BKK Oil zur Verfügung.
Haken Sie die gewünschten Versichertenbestätigungen an, entscheiden, ob Sie diese mit oder ohne Betreuten- und Hebammendaten drucken wollen sowie wieviele Exemplare gedruckt werden sollen.
Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kann mit oder ohne den Namen der Betreuten aus der aktuell angezeigten Karteikarte gedruckt werden. Drucken Sie den Vertrag immer gemeinsam mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenschutzerklärung aus. Ebenso ist der Ausdruck der Einverständniserklärung zur Weitergabe der Betreutendaten für den Express-ZahlungsService möglich. Es gibt zwei verschiedene Behandlungsverträge: für Selbstzahler (ohne Geburtshilfe) und für Kassenversicherte (ebenfalls ohne Geburtshilfe).
Vereinbarung Wahlleistungen
Sie können mit Ihren Betreuten weitere Leistungen vereinbaren wie z.B. Akupunktur, zusätzliche Hausbesuche, Rufbereitschaft, usw.
Der Vertrag über die Wahlleistungen lässt sich mit dem Namen der Versicherten oder blanko ausdrucken. Drucken Sie den Vertrag immer gemeinsam mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Datenschutzerklärung aus.
Kursanmeldung
Klicken Sie auf die Schaltfläche Kursanmeldung, das gleichnamige Dialogfenster wird angezeigt, oder klicken Sie im Dialogfenster Kursteilnehmer unter dem Menüpunkt Stammdaten > Kurse… > Kursteilnehmer auf die Schaltfläche DruckAnmeld…. Es muss mindestens ein Kurs angelegt sein.
Es gibt unterschiedliche Verfahren, nach denen Hebammen ihre Kursanmeldungen organisieren.
Es hat sich jedoch bewährt, einerseits die wichtigsten Eckdaten wie Datum und Kurs-Ort in einem Merkblatt zusammenzufassen, andererseits besteht die Notwendigkeit, mit der Teilnehmerin eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, wenn diese die Gebühren für versäumte Stunden privat entrichten muss.
Ähnlich wie bei der Bescheinigung für Haushaltshilfe (s. u.) ist hier kein Standardtext vorgeschrieben.
Sie haben also die Möglichkeit, die Texte in den entsprechenden Feldern selbst anzupassen.
Für Geburtsvorbereitung und Rückbildungskurse können Sie unterschiedliche Texte eingeben. Diese werden getrennt gespeichert und je nach Auswahl angezeigt.
Um die Informationen zum jeweiligen Kurs zu speichern, können Sie Textbausteine benutzen für ‘Ort’, ‘Zur ersten Stunde mitbringen’ und die ‘Textfelder’.
Wählen Sie zunächst den Kurs aus, für den Sie Anmeldungen drucken möchten, und ob es sich um einen Frauen- oder einen Paar-Kurs handelt. Über die Schaltfläche Standardtexte wählen Sie bei Bedarf die in HebRech hinterlegten Standardtexte aus.
Das Textfeld Info für Paarkurse ist nur anwählbar, wenn Sie in der oberen Zeile die Auswahl Partnerkurs getroffen haben. Der Text wird auch nur in diesem Fall ausgedruckt.
Das mittlere Textfeld und das Textfeld Info für Paarkurse werden für Kasse und Privat getrennt gespeichert. Beim Drucken der Anmeldungen für Alle Teilnehmer wird automatisch zwischen Kasse und Privat umgeschaltet.
Der untere Abschnitt ermöglicht Ihnen noch weitere Voreinstellungen:
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Vorzeitige Kündigung vor Kursende ausschließen
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Abschnitt für die Rückantwort drucken
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Allgemeine Vertragsbedingungen drucken
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Datenschutzerklärung drucken
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Klausel “Dokumente erhalten” drucken
Gesetzliche Grundlagen zu Kursen
Hebammen können Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik mit den Krankenkassen abrechnen. An einem Kurs dürfen höchstens zehn Frauen teilnehmen.
Ein Anspruch auf Vergütung der Kassen besteht jedoch nur, wenn die Frau auch tatsächlich an der Stunde teilgenommen hat.
Für versäumte Stunden haben die Kassen keine Erstattungspflicht.
Wenn die Termine jedoch mit der Teilnehmerin zivilrechtlich vereinbart wurden, haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber der Frau.
Es empfiehlt sich, solche Vereinbarungen (in der Kursanmeldung) schriftlich zu formulieren, damit man später nicht in Beweisnöte kommt. Auch über einen Behandlungsvertrag lassen sich versäumte Kursstunden und deren Erstattung regeln.
Einverständnis Express-ZahlungsService
Für die Abrechnung über den Express-ZahlungsService ist die Einverständnis der Betreuten notwendig. Die Erklärung lässt sich mit dem Namen der Betreuten oder blanko ausdrucken.
Bescheinigungen durch die Hebamme
Als Hebamme können Sie Ihrer Betreuten verschiedene Bescheinigungen ausstellen. Unter dieser Rubrik sind diese Bescheinigungen editierbar und können ausgedruckt werden.
Bescheinigung über ET
Über die Schaltfläche Bescheinigung über ET… können Sie eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin mit den Versichertendaten ausdrucken, sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Krankenkasse mit Angaben für die Gewährung von Mutterschaftsgeld.
Bescheinigung Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe steht einer gesetzlich versicherten Frau zu, wenn sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht weiterführen kann, und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt auch nicht führen kann.
Die Krankenkasse kann die Haushaltshilfe selbst stellen oder die Kosten in angemessener Höhe erstatten. Eine Haushaltshilfe muss von der Frau selbst bei der Kasse beantragt werden. Sie kann weder von einem Arzt noch von einer Hebamme ‘verordnet’ werden. Zur Bestätigung der beiden oben genannten Bedingungen kann eine begründete Bescheinigung von Ihnen als Hebamme hilfreich sein.
Die Krankenkassen ersetzen nur die notwendigsten Kosten. Beachten Sie also bei der Beurteilung der Betreuungsdauer, dass Sie den Umfang der Betreuung nicht zu hoch einschätzen.
Häufig sind die Sachbearbeiter der Kassen leider nur unzureichend informiert. § 38 SGB V, Absatz 1 bis 4 ermöglicht eine Haushaltshilfe bei Krankheit. In diesem Fall muss die Notwendigkeit von einem Arzt bescheinigt werden. Schwangere Frauen sind jedoch nicht krank. In diesem Fall gilt als Basis für eine Haushaltshilfe § 24h SGB V. Dieser Paragraph verweist zwar auf § 38 SGB V, aber nur auf Absatz 4, -druckein dem die Kostenübernahme geregelt ist. Hier ist kein ärztliches Attest notwendig. Ist die https://online-help-sandbox.intern.hebrech.de/images/rechnungsteil/formularen/kradruckform-bescheinigung-durch-die-hebamme.pngschwangere Frau jedoch zusätzlich krank und ist die Haushaltshilfe wegen der Krankheit notwendig, trifft § 24h SGB V nicht zu, sondern Grundlage ist § 38 SGB V.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der HebRech-Homepage unter www.hebrech.de/faq/haushaltshilfe
Ärztliche Anordnung
Ist für eine abgerechnete Position eine ärztliche Anordnung erforderlich, wird diese während der Eingabe angefordert. Die Begründung ist aus der Begründungsliste für ärztliche Anordnungen zu übernehmen. Die Leistung wird in der Liste mit dem Kürzel “A” wie Arzt versehen.
Ärztliche Anordnungen können Sie unabhängig vom Rechnungsdruck ausdrucken, beispielsweise um diese vorab dem Arzt zur Unterschrift vorzulegen. In den bereits vorliegenden ärztlichen Anordnungen (s.o.) werden die Termine mit ausgedruckt, sofern vorab unter ‘Extras > Optionen > Drucken > Datum der Leistungen bei ärztlicher Anordnung durcken’ ein Häkchen gesetzt ist. Bei zusätzlichen ärztlichen Anordnungen können die Termine direkt auf dem Ausdruck eingetragen werden. Informationen zu Zusatzangaben zu ärztlichen Anordnungen finden Sie im Kapitel Begründung.
Die Daten der Leistungen, die die ärztliche Anordnung erfordern, werden dann zum Druck übernommen, wenn es sich um die Leistungen “mehr als zwei CTG-Überwachungen am Tag”, “Überwachung” oder “mehr als zwei Wochenbettbesuche am selben Tag” handelt.
Freier Brief
Im Rechnungsteil hat HebRech unter DruckForm einen Brief, den Sie selbst verfassen können, für den Schriftwechsel mit Krankenkassen, Betreuten und Ärzten vorbereitet.
Bei Krankenkassen und Ärzten enthält der Brief zusätzlich die Versicherungsangaben der betreuten Frau.
Kurse
Hier können Sie verschiedene Formulare für Kurse ausdrucken.
Die folgenden Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:
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Teilnehmerliste mit/ohne Terminen, in Minischrift, für den Hebammenkalender/Organizer
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Anwesenheitliste mit/ohne Namen und Terminen
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Versichertenbestätigung ohne Namen und Termine, nur Termine, für die aktuelle Karteikarte oder für alle Teilnehmerinnen des Kurses.
Zum Ausdruck eines Formulars oder einer Liste markieren Sie den entsprechenden Kurs im oberen Teil des Fensters, geben die Art des Ausdrucks und die Parameter an, die mit ausgedruckt werden sollen.
Wählen Sie die Anzahl der Kopien, die Sie ausdrucken lassen möchten und lassen sich das Formular wahlweise vorab anzeigen oder überspringen die Vorab-Ansicht mit Klick auf Drucker. Dann wird Ihnen Ihr Wunschformular auf Ihrem Drucker ausgegeben.
Antrag Kostenübernahme Sozialamt
Ist eine Betreute über das Sozialamt versichert, brauchen Sie vorab eine Kostenübernahmeerklärung.
Diese können Sie unter Antrag Kostenübernahme Sozialamt ausdrucken und dem entsprechenden Sozialamt zur Genehmigung vorlegen.
Für medizinisch notwendige stationäre Betreuungen/ Behandlungen (z.B. als Notfälle) im Krankenhaus muss keine vorherige Kostenübernahmeerklärung des Sozialamts eingeholt werden.
Antrag Kostenübernahme Wegegeld
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Es wird empfohlen, dass Sie einen Antrag auf Kostenübernahme Wegegeld drucken und die Betreute damit bei ihrer Versicherung vor der Betreuung einen Antrag auf Kostenübernahme stellt, wenn die Entfernung zur Betreuten außerhalb der Toleranzgrenze von 25 Kilometern liegt.
- Geben Sie die Anzahl der Kilometer und eine Begründung ein.
- Stellen Sie die Anzahl der Ausdrucke ein und lösen mit Drucken den Ausdruck des Antrags aus.
ET-Planer
Mit dieser Schaltfläche rufen Sie den ET-Planer auf.
Dieses Tool rechnet Ihnen nach Eingabe der notwendigen Parameter den ET Ihrer Betreuten auf und listet auf dem Ausdruck alle Termine für die pränatale Diagnostik und in der Schwangerschaft anstehenden Blutuntersuchungen auf, wenn Sie die entsprechenden Häkchen gesetzt haben.
Laborauftrag
Der HebRech-Laborauftrag ist kein vorgeschriebenes Kassenformular.
Dieses Formular wurde entwickelt, weil es einerseits für Hebammen keine verfügbaren Formulare gibt, andererseits ist es eine große Erleichterung und vermeidet Missverständnisse, wenn man die gewünschten Untersuchungen ankreuzen kann. Der Laborauftrag lässt sich mit den Angaben zu einer Betreuten oder blanko ausdrucken.
Entbindung von der Schweigepflicht
Dieser Vordruck ermöglicht die Entbindung von der Schweigepficht gegenüber unterschiedlichen Instututionen oder Personen (Sozialamt, Krankenkasse, Kollegin, etc.). Er kann mit oder ohne Betreutendaten ausgedruckt werden.
Übergabeprotokoll
Mit den Versichertendaten einer oder mehrerer Betreuten kann ein Übergabeprotokoll ausgedruckt werden. Er wird häufig von Teams verwendet und ermöglicht eine handschriftliche stichwortartige Übergabe zu den Betreuten.
Über die Schaltfläche Gruppe fügen Sie Betreute der Liste derjenigen Frauen hinzu, für die Sie ein Übergabeprotokoll erstellen möchten. Diese Gruppierung besteht nur bis zum Verlassen von HebRech.
Schliessen Sie die Auswahl der Betreuten mit OK und lösen mit der Schaltfläche Drucker den Druck aus.
Eindruck in Formulare
Die Angaben der aktuellen Karteikarte können Sie sowohl in HebRech-Formulare, die zuvor ohne Namen ausgedruckt worden sind, als auch in vorliegende Standard-Kassenformulare eindrucken.
Dokumentenkopf mit Versichertendaten
Die Versichertendaten können nachträglich in HebRech-Formulare bzw. Standard Kassen-Formulare eingedruckt werden. Nutzen Sie dazu die Funktion für HebRech-Formulare und entfernen den Haken bei mit Rahmen. Ein Ausdruck der Versichertendaten ist auch mit dem Rahmen möglich, ebenso ein Ausdruck des Blanko-Rahmens ohne Versichertendaten.
Wenn Sie die jeweils aktuelle HebRech-Dokumentation verwenden (z.B. Versichertenbestätigung), drucken Sie die Versichertendaten mit Lochrand ein. Ältere Dokumente (vor Version 15.13) benötigen den Eindruck ohne Lochrand.
Aufkleber Versichertendaten
Sie können sich den aktuellen Dokumentenkopf mit den benötigten Daten der Betreuten auch als Aufkleber für eine Versichertenbestätigung ausdrucken.
Dieser Druckbefehl ist für Etiketten der Firma Zweckform vorbereitet. Verfügbar sind die Nummern 3424, 3425, 3427 und 3679. Analog zu den Aufklebern aus der Adressenverwaltung können Sie gezielt vorgeben, bei welchem Etikett der Druck beginnen soll und wie viele Etiketten mit den Angaben aus der aktuellen Rechnung gedruckt werden sollen.
Neben den Standardetiketten gibt es auch die Variante ausführlich. Diese Etiketten enthalten Zusatzangaben wie Handynummer, E-Mail-Adresse, Name des Kindes und Gravida/Para.
Sie können auch für Aufkleber eine Gruppe zusammenstellen und die Etiketten für mehrere Rechnungen gemeinsam ausdrucken.
Aufkleber Kinderuntersuchungen
Wenn auf der Karteikarte das Geburtsdatum des Kindes eingetragen ist, lassen sich Aufkleber mit Terminen für die Kinderuntersuchungen U2 bis U9 ausdrucken. Dabei können Aufkleber der Firma Zweckform bedruckt werden. Verfügbar sind die Nummern 3424, 3669 und 3679.
Rezeptur
Möchten Sie eine Rezeptur für Ihre Betreute (zur Anfertigung in der Apotheke) erstellen und ausdrucken, gelangen Sie über die Schaltfläche DruckForm > Rezeptur zum Assistenten, über den die Eingabe einer Rezeptur möglich ist. Wählen Sie aus einer bestehenden (Abb. Punkt 1) und drucken sie direkt aus (Abb. Punkt 2) oder wählen Sie Neu (Abb. Punkt 3), geben einen Namen für Ihre neue Rezeptur ein (Abb. Punkt 4) und Speichern (Abb. Punkt 2) diesen. Der Assistent fragt Sie, ob Sie den Inhalt der erstellten Rezeptur bearbeiten wollen (Abb. Punkt 5).
Bestätigen Sie diese Frage mit Ja (Abb. oben Punkt 5), öffnet sich der Assistent für die Bearbeitung der Rezeptur. (s. Abb. Inhaltsstoffe einer Rezeptur bearbeiten)
In HebRech ist eine Liste mit häufig verwendeten Inhaltsstoffen vorhanden. Diese Liste kann geändert, bearbeitet und ergänzt werden.
Bearbeiten Sie die Liste der Inhaltsstoffe (Abb. Punkt 1 und 2) oder/und fügen Ihrer neuen Rezeptur Inhaltsstoffe hinzu oder geben Mischanweisungen. Über Ändern (Abb. Punkt 3) geben Sie die Menge des Wirkstoffs und die Mengeneinheit an. (Abb. Punkt 4).
Es lassen sich deutsche oder lateinische Begriffe eingeben.
Mit Ende (Abb. Punkt 5) speichern Sie die erstellte Rezeptur und gelangen zum Druckassistenten, über den Sie gespeicherte Rezepturen ausdrucken können.
Weitere Informationen zur Rezeptur finden Sie im Kapitel Leistungen eingeben unter Auslage mit Einzelbeleg