HebRech Onlinehilfe

    Einnahmen-Überschussrechnung

    Einnahmenüberschussrechnung


    Einnahmenüberschussrechnung

    Für Ihre Steuererklärung können Sie aus den in HebRech PRO gespeicherten Daten eine Einnahmenüberschussrechnung (Gewinn-/Verlustrechnung) erstellen. Dabei werden die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen. HebRech PRO erstellt gleichzeitig eine Liste der laufenden Abschreibungen. Eine Liste der Buchungen kann ebenfalls ausgedruckt werden. Aktivieren Sie im Menü Drucken den Menüpunkt Einnahmenüberschuss.

    Für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) besteht die Pflicht zum Ausfüllen und zur elektronischen Übermittlung.

    HebRech PRO geht davon aus, dass anschließend keine weiteren Buchungen im abgeschlossenen Zeitraum durchgeführt werden. Werden trotzdem Buchungen in diesem Zeitraum eingegeben, wird eine Warnung angezeigt.

    Nach der Eingabe weiterer Buchungen kann erneut ein Jahresabschluss durchgeführt werden.

    Anlage EÜR ausfüllen

    Die Druckausgabe umfasst die Abschreibungsliste und die Einnahmenüberschussrechnung mit Betriebseinnahmen und -ausgaben zum Übertragen in die Anlage EÜR. Zu jedem Eintrag sind die entsprechenden Zeilen- und Feldnummern der Anlage EÜR angegeben, so dass die Übertragung der Beträge in das Formular leicht möglich ist.

    Protokoll zur Anlage EÜR

    Können Kostengruppen der Anlage EÜR nicht zugeordnet werden, wird ein Protokoll ausgegeben. Hier werden diese Kostengruppen einzeln aufgeführt.

    Bevor die Anlage EÜR ausgefüllt werden kann, sind alle im Protokoll aufgeführten Kostengruppen den entsprechenden EÜR-Feldern zuzuordnen.

    Endgültig drucken

    Durchführung des Jahresabschlusses und Übernahme der Abschreibungen ins nächste Jahr. Ausgabe der Einnahmenüberschussrechnung und der Abschreibungsliste zum Übertrag in die Anlage AVEÜR (= Anlageverzeichnis und der Ausweis des Anlage- und Umlaufvermögens eines Unternehmens, das mit der EÜR als Methode der Gewinnermittlung arbeitet).

    Ihre früheren Buchungen werden bei der Migration in den neuen Buchungsteil fest geschrieben.

    So werden auch alle für einen bestimmten Zeitraum ausgegebene Buchungen fest geschrieben. Ausgeben bedeutet, dass ein DATEV-Export, eine Archiv-Betriebsprüfung oder eine Einnahmenüberschussrechnung gemacht wird.

    Dann können Buchungen nicht mehr einfach gelöscht werden, sondern sind zu stornieren und neu in den Buchungsteil aufzunehmen.