Buchungsbeispiele
Inhaltsverzeichnis
Unterscheidung zwischen privatem und Geschäftsfahrzeug
Folgende Regelungen sind zu beachten
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Geschäftliche Nutzung eines Privatfahrzeugs
- Nutzung eines Gechäftsfahrzeugs
- Eingabe in HebRech PRO
- Fahrten zur Betriebsstätte
Geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs
- Buchung der geschäftlichen Nutzung des Privatfahrzeugs (30-Cent-Regelung)
- Nutzung des Geschäftsfahrzeugs
- Abschreibung als Sammelposten
- Sammelposten in HebRech PRO buchen
- So buchen Sie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Ausgabenbelege und sonstige Einnahmen
Automatische Übernahme einer Rechnungsbuchung
Buchungsbeispiele
Dies sind beispielsweise Abschreibungen oder Buchungen, für die kein eigener Beleg vorliegt. In diesen Fällen ist steuerliches Grundwissen notwendig. Wie die speziellen Fälle in HebRech PRO verbucht werden, können Sie den folgenden Beispielen entnehmen.
Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu einem Höchstbetrag von 1.250,- € steuerlich absetzbar.
Die Bedingung für die Absetzbarkeit ist, dass für einzelne berufliche oder betriebliche Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. D.h., das Arbeitszimmer wird (fast) ausschließlich zu beruflichen und/oder betrieblichen Zwecken genutzt. Die 1.250,- € sind kein Pauschalbetrag, sondern jede Ausgabe muss belegt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein außerhäusliches Arbeitszimmer anzumieten, z.B. bei den Nachbarn.
Die Aufwendungen für externe Arbeitszimmer oder Praxisräume sind in der Regel voll abzugsfähig (Buchung in der Kostengruppe Miete 502). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
Kfz-Kosten
Die hier genannten Ausführungen sind grundsätzlicher Art. Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.
Sie haben prinzipiell zwei Möglichkeiten, ein beruflich genutztes Auto steuerlich abzusetzen. Dies ist sowohl mit einem Privatwagen als auch mit einen Geschäftsfahrzeug möglich. Ein Auto wird meistens sowohl privat als auch geschäftlich genutzt.
- Privatwagen:
Bei Nutzung des Privatwagens können die damit beruflich gefahrenen Kilometer als Betriebskosten abgesetzt werden.
- Geschäftsfahrzeug:
Alle anfallenden Ausgaben zählen als Betriebsausgaben, wie z.B. Reparaturen, tanken, Reifen, die Abschreibungen…
Unterscheidung zwischen privatem und Geschäftsfahrzeug
Zeichnen Sie für die Festlegung der Anteile privat und geschäftlich genutzt für einen repräsentativen Zeitraum (mindestens drei Monate, besser mehr) den Kilometerstand Ihres Fahrzeuges zu Beginn sowie zum Ende auf.
Die festgelegten Anteile der Geschäfts- und der Privatnutzung müssen nicht jedes Jahr neu nachgewiesen werden, sie können beibehalten werden, solange sich die Fahrverhältnisse nicht grundlegend ändern.
Privatfahrzeug
Wird das Auto weniger als 10 % geschäftlich genutzt, zählt es als Privatfahrzeug. Für jeden geschäftlich gefahrenen km (außer Fahrten zur Betriebsstätte) können 0,30 € als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (30-Cent-Regelung). Der Nachweis muss über ein Fahrtenbuch erfolgen.
Geschäftsfahrzeug
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Wird es zwischen 10 % und 50 % geschäftlich genutzt, haben Sie die Wahl, ob das Fahrzeug als Privatfahrzeug oder als Geschäftsfahrzeug zählt Der Nachweis über die gefahrenen Kilometer muss über ein Fahrtenbuch erfolgen. Ohne Fahrtenbuch kann es sein, dass das Finanzamt eine Schätzung vornimmt.
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Bei über 50 % geschäftlicher Nutzung zählt es immer als Geschäftsfahrzeug. Die private Nutzung kann entweder über ein Fahrtenbuch oder pauschal über die 1 %-Regelung nachgewiesen werden.
Folgende Regelungen sind zu beachten
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (z.B. Praxis, Geburtshaus, Belegkrankenhaus mit Schichtdienst) darf nur die Entfernungspauschale als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Berechnung:
Arbeitstage im Betrieb x einfache Entfernung x 0,30 €.
Beispiel
- 180 Arbeitstage im Betrieb, einfache Entfernung 25 km x 0,30 € = 180 x 25 x 0,30 € = 1350,-€
Erstellen Sie einen Eigenbeleg wie in unserem Beispiel und buchen die Höhe der errechneten pauschale unter der Kostengruppe 497 in HebRech PRO.
Geschäftliche Nutzung eines Privatfahrzeugs
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Die geschäftlich gefahrenen km sind dem Finanzamt über ein Fahrtenbuch nachzuweisen.
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Der große Vorteil bei einem Privatfahrzeug ist, dass der Verkaufserlös des Fahrzeugs nicht als Betriebseinnahme zählt und somit steuerfrei ist. Belege für die Autokosten brauchen nicht gesammelt zu werden. Werden jedoch Belege gesammelt und können dadurch höhere km-Kosten nachgewiesen werden, kann anstelle der 0,30 € dieser tatsächliche Wert angesetzt werden (bitte mit dem Steuerberater klären!).
Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs
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Anschaffungskosten (Abschreibung) und alle laufenden Kosten sind Betriebsausgaben.
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Die private Nutzung muss anteilmäßig als Einnahme gebucht werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit:
Pauschale Berechnung nach der 1 %-Regelung:
1 % des Listenneupreises pro Monat (=12 % im Jahr) als Einnahme buchen.
Diese Möglichkeit ist nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug mindestens 50 % geschäftlich genutzt wird!
Besonderheit:
Der Listenpreis wird bei Elektro / Hybridelektrofahrzeugen um die Kosten des Batteriesystems und gilt auch rückwirkend für Elektrofahrzeuge, die bereits angeschafft wurden.
2. Möglichkeit:
Tatsächlichen privaten Nutzungsanteil über ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ermitteln:
Kosten/km = Gesamtkosten / Anzahl gefahrene km privater Nutzungsanteil = privat gefahrene km x Kosten/km
Für Fahrten zur Betriebsstätte muss ein geldwerter Vorteil als Einnahme versteuert werden:
0,03 % des Listenpreises x Anzahl Monate x einfache Entfernung.
Eingabe in HebRech PRO
Fahrten zur Betriebsstätte
Beispielbuchung für abziehbare Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel):
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Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Betrieb: Einfache Entfernung 11 km an 220 Tagen:
220 x 11 x 0,30 € = 726,- € Belegnummer A2020152 -
Erstellen Sie einen Eigenbeleg mit der Berechnung der Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Betrieb und versehen ihn mit der dazugehörigen Belegnummer. Die Belegnummer ist die Belegnummer, die in HebRech PRO dafür automatisch vergeben wird oder die Sie selbst vergeben und in HebRech PRO verwenden.
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Buchen Sie den errechneten Betrag im Buchungsfenster in HebRech PRO über Neu unter der Kostengruppe 496 Abziehbare Fahrten zum Betrieb.
Geschäftliche Nutzung des Privatfahrzeugs
Buchung der geschäftlichen Nutzung des Privatfahrzeugs (30-Cent-Regelung)
Verfahren Sie wie im Beispiel Fahrten zur Betriebsstätte und geben über die Schaltfläche Neu die Kostengruppe 497, das Buchungsdatum (hier der 31.12.2021 für alle Fahrten im Jahr 2021), einen Buchungstext und den im Eigenbeleg errechneten Betrag ein.
Nutzung des Geschäftsfahrzeugs
Buchen Sie alle laufenden Kosten als Betriebsausgaben.
Geldwerten Vorteil buchen
Für Fahrten mit dem Geschäftsfahrzeug zur Betriebsstätte ist ein geldwerter Vorteil als Einnahme zu buchen. Anhand unten stehenden Beispiels erläutern wir, was zu buchen ist.
In HebRech PRO buchen
Kfz-Kosten Geschäftsfahrzeug:
- Ermittlung des geldwerten Vorteils für Fahrten zur Betriebsstätte
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Fahrzeugpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung: 20.000,- € (incl. MWSt.), davon 0,03 %: 6,- € / einfache Entfernung zur Betriebsstätte: 11 km
6,- € x 12 Monate x 11 km = 792,- €
Ihre Buchung in HebRech PRO führen Sie folgendermaßen durch:
- Tragen Sie die Kostengruppe 901-Geldw. Vorteil KFZ zum Betrieb ein.
- Wählen Sie das Buchungsdatum
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Vergeben Sie eine Belegnummer, die Sie auf Ihrem Eigenbeleg notieren (oder lassen HebRech PRO eine Belegnummer vergeben, die Sie auf Ihrem Eigenbeleg notieren)
Privaten Anteil buchen
Hier gibt es eine pauschale Berechnung des privaten Anteils nach der 1 %-Regelung. Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, wie Sie hier vorgehen.
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Berechnung des privaten Anteils
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Was zu buchen ist
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In HebRech PRO buchen
Berechnung des privaten Anteils mit Hilfe eines Fahrtenbuchs
- Erstellen Sie mit HebRech PRO einen Probeausdruck der formlosen Einnahmen-Überschussrechnung.
- Entnehmen Sie der Aufstellung die Kfz-Kosten und die Kfz-Abschreibung.
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Ermitteln Sie anhand des Fahrtenbuchs die privat gefahrenen km und erstellen Sie einen Eigenbeleg zur Berechnung des Privatanteils:
Bei der Buchung in HebRech PRO gehen Sie genau so vor, wie unter dem vorigen Punkt.
Geschenke
- Geschenke an Kunden oder Geschäftsfreunde können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Pro Empfänger und Jahr liegt die Freigrenze (nicht Freibetrag!) bei 35.- €. Das bedeutet, liegen die Aufwendungen für Geschenke an eine Person darüber, so ist überhaupt kein Betriebsausgabenabzug möglich.
- Es muss ersichtlich sein, an wen das Geschenk gegangen ist (den Namen des Empfängers auf den Beleg schreiben, z.B. auf die Quittung des Blumenhändlers). Bei Rechnungen mit vielen Positionen sollte eine gesonderte Geschenkeliste mit den Namen der Empfänger sowie der Art und dem Betrag des Geschenks erstellt werden.
- Die Aufwendungen müssen in einer separaten Kostengruppe einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
- Streuwerbeartikel: Bei kleinen Geschenken von geringem Wert (z.B. Kugelschreiber oder Luftballons) ist die Angabe der Namen der Empfänger nicht erforderlich.
Bei der Buchung geben Sie folgendes an:
Geschenke bis 35 €/Person/Jahr
- Was zu buchen ist
In HebRech PRO buchen
Geschenke über 35 €/Person/Jahr
-
Zu buchen ist:
-
Buchung in HebRech:
Telefon
Nutzen Sie Ihren Telefonanschluss sowohl privat als auch geschäftlich, können Sie den geschäftlichen Teil als Ausgaben geltend machen.
Für die Berechnung des geschäftlichen Anteils des Telefons gibt es keine einheitlichen Vorgaben der Finanzverwaltung. Ihren konkreten Fall besprechen Sie am besten mit dem Steuerberater.
Wir wollen Ihnen im Folgenden zwei gängige Vorgehensweisen vorstellen.
Variante 1
- Erstellen Sie einen Eigenbeleg (s. Abb. unten).
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Buchen Sie die kompletten Telefonkosten als Ausgabe.
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Buchen Sie die Gesamtausgaben in HebRech PRO.
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Schätzen Sie am Jahresende einen realistischen privaten Anteil und buchen ihn als Einnahme.
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Buchen Sie in HebRech PRO den privaten Anteil der Telefonkosten als Einnahme.
Variante 2
Diese Variante ist die Umkehr zu Variante 1.
- Erstellen Sie einen Eigenbeleg mit der entsprechenden Belegnummer.
- Buchen Sie den geschätzten geschäftlichen Anteil Ihrer Telefonkosten als Ausgabe.
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Den Privatanteil der Telefonkosten buchen Sie als nicht abziehbaren Anteil in die Kostengruppe 140, er wird bei der Einnahmen-Überschussrechnung nicht berücksichtigt.
Erstellung der Buchungen in HebRech PRO
- Buchung der geschäftlichen Anteils der Telefonkosten
Was ist zu buchen?
Buchung in HebRech PRO
-
Buchung des Privatanteils
Buchung in HebRech PRO
Abschreibungen
Bei selbständigen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern sind die Anschaffungskosten grundsätzlich im Wege der Abschreibung über die Nutzungsdauer zu verteilen.
Im Jahr der Anschaffung und in den vier folgenden Jahren können neben der linearen Abschreibung Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 % in Anspruch genommen werden.
Neue Abschreibungen werden in die Abschreibungsliste des laufenden Jahres aufgenommen. Nach Erstellen des endgültigen Jahresabschlusses werden die Abschreibungen automatisch in das neue Jahr übertragen.
Beispiele für übliche Abschreibungsdauern (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern):
Anschaffung | Abschreibungsdauer | ||||
---|---|---|---|---|---|
PCs, Notebooks, Drucker, Bildschirme, Scanner, Software | 3 Jahre | (= 36 Monate) | |||
PC für Anschaffungen nach dem 01.01.2021 | 1 Jahr | (= 12 Monate) | |||
Telefone (Festnetz und Handy(1)), CTG-Gerät | 5 Jahre | (= 60 Monate) | |||
Personenkraftwagen neu, Faxgeräte | 6 Jahre | (= 72 Monate) | |||
Fahrrad, E-Bike, Kopierer | 7 Jahre | (= 84 Monate) | |||
Büromöbel | 13 Jahre | (156 Monate) |
zu (1): Anmerkung zu Smartphones:
Für ein Handy sieht die amtliche Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von fünf Jahren vor.
Diese Tabelle ist aus dem Jahr 2001 und enthält noch keine Smartphones. Ein Smartphone gleicht aber eher einem Laptop, deshalb müsste eine Nutzungsdauer von drei Jahren oder sogar einem Jahr möglich sein.
Sollte ein Finanzamt-Sachbearbeiter die kürzere Nutzungsdauer beanstanden, weisen Sie darauf hin, dass die Nutzungsdauer der amtlichen Abschreibungstabellen nur Richtwerte sind und Abweichungen von der vorgeschlagenen Nutzungsdauer für nicht enthaltene Wirtschaftsgüter möglich sein müssen.
Informationen über Abschreibungsdauern erhalten Sie beim Steuerberater oder in den AfA-Tabellen (Abkürzung: AfA - Abschreibung für Abnutzung), z.B. im Internet beim Bundesfinanzministerium.
Bei digitaler Abgabe: Für Ihre Wirtschaftsgüter besteht die Pflicht zur Aufnahme in das Anlagenverzeichnis (Anlage AVEÜR) und zur digitalen Abgabe per Zertifikat.
Anschaffungskosten bis 297,50 € pro Wirtschaftsgut
Diese Güter werden auf die entsprechende Kostengruppe gebucht und damit sofort zu einer Betriebsausgabe.
Anschaffungskosten von 297,51 € bis 952,00 € pro Wirtschaftsgut
Diese Wirtschaftgüter werden Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genannt. Sie werden im Jahr ihrer Anschaffung komplett abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, die in der Anschaffung ab 952,01 € pro Wirtschaftsgut kosten dürfen nicht gleich komplett als Betriebsausgabe verbucht werden. In diesem Fall werden die Kosten über ihre Nutzungsdauer (siehe Tabelle oben) verteilt.
Besonderheiten
Abschreibung als Sammelposten
Anschaffungskosten der Wirtschaftgüter:
- bis 297,50 € als direkte Betriebsausgabe unter der Kostengruppe 510 (Sonstiges)
- von 297,51 bis 952,00 € GWG oder Sammelposten
- ab 952,01 bis 1.190,00 € Sammelposten oder normale Abschreibung
Buchen Sie Wirtschaftsgüter mit einem Kaufpreis ab 297,51 € bis 1.190,- € in der Kostengruppe 787 Sammelposten Anlagegüter.
Für diese Buchungen wird automatisch eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren eingetragen, mit je 20 % Abschreibung / Jahr. Speichern Sie die Buchung. Die Buchung wird in die Abschreibungsliste des laufenden Jahres aufgenommen. Abschreibungsdauer und Abschreibungsbetrag können nicht verändert werden, auch wenn das Wirtschaftsgut unbrauchbar geworden ist oder verkauft wurde.
Sammelposten in HebRech PRO buchen
- Geben Sie die Eingabefelder über die Schaltfläche Neu zur Eingabe frei.
- Geben Sie im Feld Kostengruppe 787 Sammelposten Anlagegüter ein.
So buchen Sie Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
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Was ist zu buchen?
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Buchung in HebRech PRO Erstellen Sie eine Standardbuchung in der Kostengruppe 531 geringw. Wirtschaftsgüter (GWG).
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Gehen Sie auf Speichern. Es öffnet sich der Assistent zur Anlage eines Wirtschaftsguts.
Passen Sie ggfs. die Nutzungsdauer an und gehen auf Weiter. Es öffnet sich das Fenster Abschreibungen fertig stellen. Gehen Sie auf Fertigstellen, wird das Wirtschaftsgut in den HebRech PRO Buchungsteil übernommen.
Bewirtungskosten
Wenn Sie Personen aus geschäftlichem Anlass zum Essen einladen, können Sie die entstehenden Kosten als Bewirtungskosten ansetzen. Dabei müssen 30 % Privatanteil (nicht abziehbarer Anteil) abgezogen werden. Der abziehbare und der nichtabziehbare Anteil müssen getrennt gebucht werden.
Bewirtungskosten in Hebrech PRO buchen
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Lassen Sie sich im Restaurant einen Beleg ausstellen.
Die Rechnung muss maschinell erstellt und mit einer Registriernummer (Rechnungsnummer) versehen sein.
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Berechnen Sie selbst den abziehbaren (70 %) und den nicht abziehbaren Anteil (30 %) und buchen die Beträge separat. Schreiben Sie auf diesen Beleg die Belegnummer, die in PRO für diese Buchung gewählt wurde.
Was ist zu buchen?
Abziehbarer Teil der Bewirtungskosten
In HebRech PRO buchen
Buchen Sie den abziehbaren Teil (70 %) unter der Kostengruppe 504 und den nicht abziehbaren Anteil (30 %) unter der Kostengruppe 160 (s. unten stehende Abbildungen.)
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abziehbarer Teil:
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nicht abziehbarer Teil:
Verpflegungsmehraufwand
Wenn Sie aufgrund Ihrer freiberuflichen Tätigkeit an einem Tag länger als 8 Stunden unterwegs sind, können Sie als Betriebsausgabe den Verpflegungsmehraufwand pauschal geltend machen. Die Abwesenheitszeit muss nicht zusammenhängend sein. Es gilt dabei folgendes, Stand 2021: Bei einer Abwesenheit
- Ab 8 Stunden: 14.- Euro
-
Ab 24 Stunden: 28.- Euro
- Falls Übernachtung, am Anreisetag: 14.- Euro
- Falls Übernachtung, am Abreisetag: 14.- Euro
Die Zeiten beziehen sich auf den Kalendertag (ab 0:00 Uhr wird neu gerechnet), mit einer Ausnahme:
Wenn die Abwesenheit über Mitternacht hinaus geht und erst die Summe aus beiden Tagen mehr als 8 Stunden ergibt, können 14.- Euro geltend gemacht werden.
Diese Pauschalen können Sie auch an Tagen geltend machen, an denen Sie bei Ihren Hausbesuchs-Touren insgesamt länger als 8 Stunden unterwegs waren.
Einnahmen
Alle Beträge der mit HebRech PRO erstellten Rechnungen werden automatisch in den Buchungsteil übernommen und verbucht, wenn die Einnahme im Rechnungsteil über die Schaltfläche Eing. Betrag als bezahlt gekennzeichnet wurde.
Für alle weiteren Buchungsvorgänge (z.B. direktes Verbuchen von Einnahmen aus Partnerkursen) bietet HebRech PRO einen frei definierbaren Kostengruppenrahmen an.
Ausgabenbelege und sonstige Einnahmen
Ausgabenbelege und sonstige Einnahmen buchen Sie selbst. Jede Buchung ist einer Kostengruppe zuzuordnen. Buchungsdatum ist der Tag, an dem die Zahlung erfolgt ist (Zufluss-/Abflussprinzip). Die Buchungen sollten, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben, fortlaufend nummeriert werden. HebRech PRO erledigt dies normalerweise automatisch für Sie. Zur Unterscheidung wird allen Ausgabebuchungen ein A vorangestellt, allen Einnahmebuchungen ein E. Weiterhin können Abschreibungsgüter problemlos verwaltet werden und die Gewinnermittlung (Einnahmenüberschussrechnung) für das Finanzamt ist in wenigen Schritten erledigt.
Für eine eindeutige Zuordnung kann, wie bei den Rechnungsnummern, die Jahreszahl vorangestellt werden. Beispiele:
- E2021002: Einnahmenbuchung E Nr. 2 (…002) im Jahr ..2021-…
- A2021023: Ausgabenbuchung A Nr.23 (…023) im Jahr …2021
Alle Beträge der mit HebRech PRO erstellten Rechnungen werden automatisch in den Buchungsteil übernommen und verbucht. Für alle weiteren Buchungsvorgänge bietet HebRech PRO einen frei definierbaren Kostengruppenrahmen an. Weiterhin können Abschreibungsgüter problemlos verwaltet werden und die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschussrechnung) für das Finanzamt ist mit einem Knopfdruck erledigt. Auf diese Weise verringert sich der Zeitaufwand für die notwendige Buchführung auf einen Bruchteil!
Automatische Übernahme einer Rechnungsbuchung
Beim Druck einer Rechnung wird eine Rechnungsnummer vergeben. Sobald eine Rechnung bezahlt ist, können Sie sie in den HebRech PRO Buchungsteil als bezahlt übernehmen.
Hierfür sind folgende Schritte notwendig:
-
Gehen Sie auf der Karteikarte der Betreuten auf die Schaltfläche eingeg. Betrag
-
Das Eingabefenster offene Rechnungen öffnet sich.
Markieren Sie die Rechnung, die Sie einbuchen möchten und klicken auf die Schaltfläche Bezahlen
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tragen Sie den Betrag ein, den Sie erhalten haben und klicken auf Speichern. Der eingegebene Betrag wird automatisch in die Liste der Buchungen aufgenommen.
Einen eingegangenen Betrag in HebRech PRO buchen.